Seit 2019 zählt der Karfreitag in Österreich nicht mehr zu den gesetzlichen Feiertagen. Auslöser dafür war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der die damalige Regelung als diskriminierend einstufte, da der Feiertag nur bestimmten Religionsgruppen vorbehalten war. In der Folge wurde der Karfreitag für alle Arbeitnehmer als gesetzlicher Feiertag gestrichen.
Stattdessen wurde der sogenannte „persönliche Feiertag“ eingeführt. Arbeitnehmer haben seitdem die Möglichkeit, einmal pro Jahr einen Urlaubstag frei zu wählen und diesen wie einen Feiertag zu nutzen – beispielsweise am Karfreitag. Dieser Tag wird allerdings vom regulären Urlaubsanspruch abgezogen und muss üblicherweise im Voraus beim Arbeitgeber angekündigt werden.
Im Gegensatz zu Österreich bleibt der Karfreitag in vielen Ländern Europas weiterhin ein gesetzlicher Feiertag. Dort ist arbeitsfrei, ohne dass ein Urlaubstag eingesetzt werden muss.
Nachfolgend werden jene 14 EU-Länder aufgelistet, in denen am 03.04.2026 (Karfreitag) ein gesetzlicher Feiertag gilt.