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Erster Mai in Österreich 2026

Staatsfeiertag & Tag der Arbeit

Dieser Tag ist in Österreich mehr als nur ein Feiertag: Als Staatsfeiertag und Tag der Arbeit verbindet er politische Geschichte, gesellschaftliche Bewegungen und lebendige Traditionen.

Gesetzlicher Feiertag in ganz Österreich

Seit 1919 ist der 1. Mai in Österreich ein gesetzlicher Feiertag und trägt seit 1949 offiziell die Bezeichnung Staatsfeiertag. Er ist jedoch nicht mit dem Nationalfeiertag am 26. Oktober (seit 1965) zu verwechseln, der an die immerwährende Neutralität Österreichs erinnert.

Seine Wurzeln reichen weit zurück: Bereits im Mittelalter war der 1. Mai ein katholischer Feiertag (Gedenktag der Aposteln Philipp und Jakob). Dieser wurde unter Maria Theresia abgeschafft, blieb jedoch teilweise als „halber Feiertag“ bestehen, an dem Gottesdienstpflicht bestand, jedoch gearbeitet wurde. Unabhängig davon entwickelte sich der internationale Tag der Arbeit, der erstmals 1890 begangen wurde.

Erst deutlich später, im Jahr 1955, führte Papst Pius XII. den Gedenktag „Josef der Arbeiter“ - benannt nach dem Ziehvater Jesu - am 1. Mai ein, wodurch der ursprüngliche Aposteltag auf den 3. Mai verlegt wurde.

Geschichte

Staatsfeiertag

1919 Nach dem Ende der Habsburgermonarchie und der Ausrufung des Staates Deutschösterreich am 12. November 1918 (später bekannt als Erste Republik) wurde der 1. Mai per Gesetz vom 25. April 1919 gemeinsam mit dem 12. November als allgemeiner Ruhe- und Festtag eingeführt.

Der 12. November wurde dabei ausdrücklich als Staatsfeiertag verstanden und als „legitime Geburtsstunde“ der Republik hervorgehoben.

1934 Im Austrofaschismus wurde der 12. November als Feiertag aufgehoben. Der 1. Mai wurde stattdessen als Gedenktag an die Proklamation der Verfassung von 1934 (Maiverfassung) gesetzlich verankert.

1938 Mit dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich wurde der 1. Mai als „Tag der nationalen Arbeit“ übernommen und staatlich inszeniert.

1945 Am 27. April 1945 wurde die Unabhängigkeit Österreichs erklärt, gültig mit 1. Mai 1945. Im August 1945 wurde der 1. Mai erneut als gesetzlicher Feiertag festgelegt - ebenso wie die religiösen Feiertage mit fixem Kalenderdatum, jedoch ohne besondere Bezeichnung oder Widmung.

1949 Erst in der Zweiten Republik erhielt der 1. Mai per Gesetz vom 14. Juli 1949 offiziell die Bezeichnung Staatsfeiertag. Hintergrund war die Wiedereinführung des Feiertages 6. Jänner („Heilige Drei Könige“), bei der der 1. Mai als einziger nicht-religiöser Feiertag hervorgehoben wurde. Ein direkter historischer Bezug zur Republik wurde ihm dabei jedoch nicht zugeschrieben. Bis heute ist der 1. Mai neben dem Nationalfeiertag am 26. Oktober einer von nur zwei weltlichen Feiertagen in Österreich, während derzeit elf gesetzliche Feiertage katholischen Ursprungs sind.

Bedeutung

Tag der Arbeit

Der 1. Mai wird weltweit als Tag der Arbeit begangen und erinnert an die sozialen Kämpfe der Arbeiterbewegung für bessere Arbeitsbedingungen, insbesondere für den Achtstundentag. Seinen Ursprung hat er in den USA, wo es am 1. Mai 1886 zu landesweiten Streiks kam.

Als internationaler Feiertag wurde der Tag der Arbeit erstmals 1890 begangen und verbreitete sich rasch in Europa. Auch in Österreich entwickelte er sich früh zu einem wichtigen Symboltag der Arbeiterbewegung, verbunden mit Kundgebungen, Demonstrationen und den traditionellen Maiaufmärschen, die insbesondere in Wien eine lange Geschichte haben.

Tradition

Brauchtum

Schon lange bevor die Arbeiterbewegung den 1. Mai als „Protest- und Gedenktag“ etablierte, war dieser Tag in Österreich mit vielfältigen Bräuchen verbunden. Viele dieser Traditionen haben ihren Ursprung im Frühling und symbolisieren Neubeginn, Fruchtbarkeit und Gemeinschaft.

Besonders verbreitet ist das Aufstellen des Maibaums, das meist von Vereinen oder Dorfgemeinschaften organisiert wird. Der geschmückte Baum gilt als Zeichen für Lebenskraft und Zusammenhalt und wird oft im Rahmen von Festen mit Musik und Tanz gefeiert.

Ein weiterer Brauch ist das Maibaumstehlen, bei dem Nachbargemeinden versuchen, den Maibaum zu entwenden - allerdings nur unter bestimmten Regeln.

Gesetzliche Regelung: Der 1. Mai (Staatsfeiertag) ist ein gesetzlicher Feiertag im Sinne des Arbeitsruhegesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag in ganz Österreich (§ 7 Arbeitsruhegesetz).

Der 1. Mai ist nicht nur in Österreich, sondern auch in vielen anderen EU-Ländern ein gesetzlicher Feiertag, darunter: 🇧🇪 Belgien, 🇧🇬 Bulgarien, 🇩🇪 Deutschland, 🇪🇪 Estland, 🇫🇮 Finnland, 🇫🇷 Frankreich, 🇬🇷 Griechenland, 🇮🇹 Italien, 🇭🇷 Kroatien, 🇱🇻 Lettland, 🇱🇹 Litauen, 🇱🇺 Luxemburg, 🇲🇹 Malta, 🇵🇱 Polen, 🇵🇹 Portugal, 🇷🇴 Rumänien, 🇸🇪 Schweden, 🇸🇰 Slowakei, 🇸🇮 Slowenien, 🇪🇸 Spanien, 🇨🇿 Tschechien, 🇭🇺 Ungarn, 🇨🇾 Zypern
Quelle: eigene Recherche, Stand 16.04.2026
Quellenauswahl:
  • Kalender des Johannes von Gmunden
  • Arbeiter-Zeitung Nr. 19/1890
  • Nationalversammlung 11. Sitzung, 1919
  • Maikundgebung der Wiener Arbeiterschaft, 1925
  • StGBl. Nr. 116/1945
  • BGBl. 249/1934
  • BGBl. Nr. 116/1945
  • BGBl. Nr. 178/1949
  • Pius XII: Ansprache zur Einführung des Festes „Josef der Arbeiter“, 1955
  • BGBl. Nr. 298/1965
  • Interview mit Heinz Fischer (2018)